AGB
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma KFZ-Gutachter-Kupp und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Fassung. Abweichend und/oder
Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des KFZ-Gutachter-Kupp sowie der Schriftform;
Dies gilt auch für eine Abweichung des Schriftformerfordernisses. Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Auftrag, Vertragschluss, Honorarberechnung
Das KFZ-Gutachter-Kupp verpflichtet sich, den Auftrag des Auftraggebers zu den Bedingungen der AGB´s auszuführen. Der Auftrag des Auftraggebers ist verbindlich. Der Auftrag kommt mit Unterzeichnung der Sicherungsabtretung zustande und ist nicht widerrufbar.
Bei Aufträgen ohne ausdrückliche Honorarbindungen gelten die mit dem KFZ-Gutachter-Kupp vereinbarten Honorare. Dies gilt auch für Teilaufträge und Reparaturnachweise. Sollten sich die Honorarpreise aufgrund gestiegener Weltmarkpreise zwischen Auftrag und Abrechnung erhöhen, wird das KFZ-Gutachter-Kupp den Auftraggeber vorab über die Honorarerhöhung informieren und um Einverständnis bitten. Wird das Einverständnis nicht innerhalb eines Werktages erteilt, kommt der Auftrag nicht zustande.
Die Honorarabrechnung erfolgt anhand unserer Gebühren-Tabelle:
Wobei die dargestellte Schadenhöhe >= der kalkulierten Schadenhöhe entspricht.
§ 3 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Rechnungen des KFZ-Gutachter-Kupp sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar.
Ab dem 30 Tag. Nach Rechnungsdatum ist das KFZ-Gutachter-Kupp berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % bzw. 8% über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem KFZ-Gutachter-Kupp nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist das KFZ-Gutachter-Kupp berechtigt diesen geltend zu machen. Einer vorheriger Mahnung bedarf es nicht (§286 Abs. 2 Nr.1 BGB).
Schriftliche Mahnungen werden kostenpflichtig versendet. Zahlungseingänge nach Mahnung werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verbucht (§367 Abs. 1BGB). Kommt der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so wird sich das KFZ-Gutachter-Kupp einen dritten (Anwaltskanzlei, Inkasso-Dienstleister) mit dem Einzug der Forderung beauftragen. Zugleich kann das KFZ-Gutachter-Kupp einen Eintrag bei der Schufa Holding AG beantragen. Bei Betrugsverdacht wird das KFZ-Gutachter-Kupp auf jeden Fall eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten, diese sind durch den Auftraggeber zu tragen.
§ 4 Datenspeicherung
Das KFZ-Gutachter-Kupp ist berechtigt, die Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlich personenbezogen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Ebenso kann das KFZ-Gutachter-Kupp die angefertigten Lichtbilder für eigene Zwecke verwenden. Der Auftraggeber stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
§ 5 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Krefeld/Bundesrepublik Deutschland, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Im Verkehr mit Endverbraucher ist auch das Wohnsitzgericht des Endverbrauchers anwendbar, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmung handelt.
Die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bestimmungen berührt die Rechtsgültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen tritt dann die entsprechende gesetzliche Regelung.